Wohnen in denkmalgeschützten Immobilien

Beim Stichwort Denkmalschutz denken viele an Bauwerke wie Schlösser und Kirchen. Aber auch einzelne Häuser, historische Stadtkerne und Parks fallen unter das Hessische Denkmalschutzgesetz. Damit diese Orte möglichst lange für zukünftige Generationen erlebbar bleiben, gibt es den Denkmalschutz und die Denkmalpflege, beide auf Landesebene angesiedelt. Auch Sie als Mitglied sind bei diesem Thema gefragt. Denn das Leben in unseren denkmalgeschützten Einfamilienhäusern bringt in der Praxis einige Besonderheiten mit sich.

Bauliche Veränderungen frühzeitig mit uns abstimmen

Das Wichtigste zuerst: Wenn Sie etwas umbauen oder modernisieren möchten, freuen uns über Ihre Ideen. Denn Denkmalschutz bedeutet nicht immer, dass nichts verändert werden darf. Worum wir Sie bitten: Sprechen Sie uns im Vorfeld immer an. Bei denkmalgeschützten Gebäuden bedürfen viele Maßnahmen einer Genehmigung. Das gilt etwa bei Änderungen an Fenstern, Türen, Dach und Fassade sowie dem Einbau einer neuen Heizungsanlage oder von Sanitäranlagen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Abstimmung mit den zuständigen Behörden.

Besonderheiten auch bei Photovoltaikanlagen und Ladesäulen

Bei Photovoltaikanlagen ist Vorsicht ebenfalls besser als Nachsicht. Denn hierbei gibt es einige Regeln hinsichtlich des Denkmalschutzes, die man als Mitglied kennen sollte. Die PV-Module dürfen nicht auf bibergedeckten Dächern von Häusern angebracht werden. Freistehende Anlagen im Garten sind nicht erlaubt, weil dieser zum Gesamtbild des Hauses dazugehört. Mögliche Flächen für die Montage sind beispielsweise moderne, nachträgliche Anbauten, Gartenhäuser, Garagen oder Carports, also Bereiche, die nicht unter Denkmalschutz stehen. Erlaubt sind monochrome Paneele, die dachintegriert oder vollflächig montiert werden. Am besten erstellen Sie einen Lageplan mit eingezeichneten, potenziell geeigneten Flächen. So lässt sich die Genehmigung einfacher und schneller abstimmen. Das gilt ebenso für Ladesäulen oder Ladestationen für E-Fahrzeuge. Auch hier freuen wir uns, wenn Sie Ihre Planungen mit uns abstimmen, bevor Sie Veränderungen vornehmen.

Bei baulichen Maßnahmen im Garten kann ein solcher Lageplan auch hilfreich sein. Achten Sie darauf, dass große Flächen nicht vollständig versiegelt werden. Das ist wichtig für den Denkmalschutz, aber auch für die Entwässerung.